Regulärer Arbeitsmarkt:
Gemeinnützige Arbeit:
Jeder Asylbewerber hat mit dem Erhalt von Leistungen nach § 5 AsylbLG im Grunde ab dem ersten Tag die Möglichkeit, für gemeinnützige Einrichtungen zu arbeiten.
Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation, der Bücherei, der Stadtreinigung, in der Altenpflege, der Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere, ...
Vorteile für Gemeinden/Auftraggeberinnen:
- AsylwerberInnen bringen spezifisches Wissen und Kompetenzen mit, wie z.B. Sprachkenntnisse, Kulturwissen etc
- Die „sichtbare“ Arbeit von AsylwerberInnen bei kommunalen Aufgaben fördert die Akzeptanz und das Zusammenleben in der Gemeinde
- Bund, Land und Gemeinden können über die Gemeinnützige Beschäftigung Leistungen für das Gemeinwohl erbringen, die sonst nicht vorgesehen und möglich wären.
Vorteile für AsylwerberInnen:
- Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Situation durch Tagesstrukturierung und Beschäftigungsangebote
- Wahrnehmung als aktive Menschen mit Ressourcen und Kompetenzen und somit leichtere soziale Integration in Gemeinde und Region
- Erleichterung der Integration in den Arbeitsmarkt nach Asylanerkennung durch die zusätzliche berufliche Qualifizierung
- Erhöhung der beruflichen Chancen im Falle einer Rückkehr in das Heimatland
- Gemeinnützige Beschäftigung wirkt Dequalifizierung entgegen, kann die Kompetenzen und Ressourcen von AsylwerberInnen stärken und sie dabei unterstützen, diese weiter zu entwickeln
- Begleitende Maßnahmen zur Gemeinnützigen Beschäftigung ermöglichen den Spracherwerb und unterstützen die berufliche und soziale Orientierung und Integration
!!! Asylbewerber sind nicht grundsätzlich Haftpflicht-versichert !!!
Umsetzung:
- Früher Zugang zur Sprachausbildung, damit Kommunikation von Fähigkeiten, Wissen, Erfahrung möglich ist
- Checkliste zur Erfassung von Potenzialen/Fähigkeiten
- Checkliste zur Erfassung von Arbeitsmöglichkeiten bei gemeinnützigen Einrichtungen, ...
- Beispiel Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten und Abwicklung (Freistaat Sachsen)
Ehrenamtlicher Einsatz:
... z.B. bei der Nachbarschaftshilfe in unterstützender Tätigkeit, als Begleiter etwa, ist natürlich ebenso möglich. Hier ist der Asylbewerber haftpflichtversichert, wenn er als Ehrenamtlicher dort eingetragen ist.